Nachbarschaften und Zünfte in Siebenbürgen
Die Volksordnung.
Die Zünfte, als Gesellschaft, bis auf Kaiser Joseph II. reich und wohlhabend durch Erträgnis von Grund und Boden, veranstalteten Festlichkeiten, herbeigeführt durch besondere Ereignisse, die diesen Innungen lieb und wichtig waren. Die Ausgaben flossen aus dem Beutel des Allgemeinen Vermögens, woran ein jeder als Genosse seinen rechtsmäßigen Anspruch hatte. Kein Aufschlag, kein Griff in die eigene Tasche erschwerte oder versäuerte dem Ärmeren den Beitritt oder den Genuß der Lustzeit. Er bekam die Freude umsonst. Wie die Veranlassung zur veranstalteten Freude aus der Zunft hervorging, so flossen auch daraus die Mittel der Bestreitung – aus allen für alle. Was er aß und was er trank, hatte er niemanden zu danken als seinem Stand; es war von dem Seinigen, wenn es auch nicht aus seinem Keller, nicht aus seiner Kammer kam; es kam aus seinem Recht. Jeder war Gastgeber und Gast in einer Person.
Wen dieser Kreis als Mitglied nicht einschloss, den nahm die Nachbarschaft in ihre Kreise der Geselligkeit auf. Man muß die Nachbarschaft in ihrer alten Wichtigkeit nehmen, in der Bedeutung, die sie hatte, ehe die moderne Zentralisation sie um Ansehen und Wirksamkeit noch gebracht hatte – – – nur dann begreift man die Wichtigkeit der Tage, wo die Nachbarväter gewählt wurden, wo Sitzungen, mit Lösungen schwerer Aufgaben, geendigt wurden, wo der Sitztag für ein ganzes Jahr, mit seinen Rechnungen, seinen Gerichten über Gesinde, Kinder, Eheleute, Nachbarn, seine Anstalten für Sicherheit, Frieden, Recht und Gottseligkeit – festlich und feierlich schloß.
Es waren merkwürdige Tage. Da gaben die einzelnen Nachbarschaften ihren Vorstehern, die es durch Nachbarwahl geworden waren, die Instruktion, nach der sie sich zu äußern hatten, wenn sie, mit den anderen Nachbarvätern und Zunftmeistern in ein Ganzes vereinigt, die Kommunität bildeten….
Wie alle Werkstätten zusammen die Zünfte bildeten, so liefen alle Haushaltungen durch die Nachbarschaftsordnung in eine politische Spitze, in ein politisches Ganze aus. Der einzelne Nachbar und Bürger hatte ein Organ, seinen Willen zu äußern, er war sich der Kraft und der Wichtigkeit des Ganzen froh bewusst und fühlte sich darin gehoben, ein Glied dieser Kette zu sein, ein Teilhaber an der öffentlichen Macht; wenn auch nur mittelbar, seine Stimme ward gehört, er hatte das Recht, die Gelegenheit, seine Ansicht geltend zu machen, einmal in der Nachbarschaft als Nachbar, dann als Zunftmann in der Zunft, was durcheinander sich mengend das Privatinteresse einer Zunft oder einer Nachbarschaft darnieder hielt. Die Abschlüsse waren wahrhaftiger, allgemeiner Wille. In eben dieser Ehrwürdigkeit, Unentbehrlichkeit, und Wahrhaftigkeit mag ehemals auch in Deutschland, unserem alten Vaterland, die Anstalt der Nachbarschaften gestanden haben, da der selige Doktor Martin Luther den „guten Nachbar“ zum täglichen Brote zählt.
Die aus einem Brunnen tranken, Brot aus einem Ofen aßen, die die Nachthut füreinander hielten, die sich ihre Wohnhäuser aus gemeinschaftlicher Kraft aufrichteten, in Krankheit und Unglücksfällen den Willen von Anverwandten hatten, die endlich einmal alle auf derselben Totenbank ruhten, die sich einander ihre Gräber gruben, eigenhändig ihre Toten auf den Gottesacker trugen und die letzte traurige Ehre der Leichenbegleitung als eine Gemeinsamkeit erwiesen
– beim Tränenbrote der Geschiedenen Verdienste rühmten und aus nachbarlichem Vermögen und Beruf für Witwen und Waisen sorgten … diese brüderliche Gesellschaft, durch Örtlichkeit bezeichnet, nannte sich die Nahen, die Nachbarschaft . . .
Die Mietsleute kannte das Sächsische Altertum nicht. Junge Eheleute lebten nur so lange bei Anverwandten, bis die Nachbarschaft, in Verbindung mit der Anverwandtschaft und Hilfe der Zunft, dem neuen Immen eine neue Wohnung aufbaute. Alles legte freudig die Hand an. Die Stadtmauer erhielt einen neuen Streiter, die Steuer, welche damals ein Pauschquantum war, einen Teiltrager usw. Was man selbst erhalten sollte aus gemeinsamer Kraft, tat man gerne auch einem anderen; es lag die Bürgschaft darin, man werde es tun auch seinen Kindern. Darum boten die Altvermählten Hand und Fuß als Hilfe den Neuvermählten, Freunde liehen die Wagen; ein Zimmermann fand sich leicht in der Freundschaft, Zunft oder Nachbarschaft. Bald stand das Haus aus unlizitiertem Waldholz usw.
Der Anruf „Nachbar“ war nicht leer; er enthielt ein Bündel Rechte und Pflichten; sagte was im Munde des Gleichen; klang nicht wie Herablassung im Munde des Vornehmen; er war Anerkenntnis gleicher Berechtigung, ein Geständnis der Benötigung, die Parole einer Verbrüderung. Wenn in solchen Zusammenkünften die Männer ihre Geschäfte mit Zufriedenheit beendigt hatten und Zeit und Wille war da, der Fastenspeise des Werktaglebens die Freude als Fett und Bruder aufzugießen, entbot man den Frauen, den Kindern und Regeln. Die Versammlung waren Menschen gleichen Zieles, gleicher Furcht und Hoffung. Ein Leib, eine Seele! Jung und alt war fröhlich! Denn alle hatten Ursache am Beschlusse, froh ein jeder in seiner Art. Die Alten rückten in Gesprächen näher – die Jungen drehten sich im Tanze. Mutter und Vater ergötzten sich die Augen am Kinde. Diese Freude war Lohn eines beendigten Geschäftes, eine Lust am Beisammenbleiben; nicht Lust am Tanz, sondern Tanz aus Lust.
Noch muß ich der Familienfreuden erwähnen und darunter besonders der Hochzeiten, als eines dritten Kreises, worin sich das Leben und die Freude unserer Altvorderen bewegte. Die Zusammenkunft auf Hochzeiten bildeten teils Freunde durch Blut, teils Freunde durch Gemüt, menschenreich und zeitläufig. Es lebte in der Zeit noch der Gedanke, im entferntesten Freunde die gemeinschaftliche Wurzel oder die Verzweigung zu ehren. Um dieses Bewußtsein rege zu erhalten, wurden Familienereignisse mit möglicher Teilnahme aller Angehörigen gefeiert, und langer, langer Kirchenzug war nicht stolz auf viele Leute, sondern auf viele Freunde! Die besonderen Sitten und Gebräuche der damaligen Zeit sind nun abgekommen und leben nur kümmerlich und versteckt, teils auch verachtet auf dem einsamen Dorfe, je entfernter von Städten, je sicherer. Die Sitten und Gebräuche waren aus der Humanität hervorgegangen, dem Festgeber nicht beschwerlich zu fallen.
Eine Hochzeit die acht Tage dauerte, zugebracht, in Scherz, bei Essen und Trinken, Tanzen und Springen, kostete dem Gastgeber, bei vollgestopften Häusern, nicht mehr als jetzt. Wie das kam, wäre wohl leicht nachgewiesen. Der du es aber zu wissen begehrest, frage deinen Großvater und deine Großmutter, wenn sie noch in diese Zeiten hinausreichen. Diese werden dir erzählen, wie die Braut und junge Frau mit Pölstern und Kuchelgeschirr, mit Geld und Hausrat beehret ward, wie die Tänzer die Reihen löseten, wie die Musikanten durch freiwillige Gaben der Tänzer bezahlt, wie Bedienung und Hilfe umsonst geleistet ward usw. Die Esswaren kamen tot oder lebendig, roh oder zugerichtet, gebacken und gebraten, freiwillig und unbezahlt ins Hochzeitshaus. Je mehr Gäste, je mehr Geber. Was Ausgabe schien war Einnahme! Weil jeder wusste, dass er gegeben oder getan hatte, genoß auch jeder im Gefühle seines Anteiles. Beim Abschiede dankte jeder für die mitgenossene Freude und man dankte zurück für den Anteil, für Vermehrung des Glanzes, Vergrößerung der Freude, für Beiträge und Hilfe.
Die jungen Eheleute waren ein halbes Jahr lang in der Freundschaft, bei ehemaligen Hochzeitsgästen, geladene Tischgenossen.
Von dem Verfasser der Zünfte und des Sprachkampfes
Stephan Ludwig Roth 1796-1849
Der Geldmangel und die Verarmung in Siebenbürgen, besonders unter den Sachsen
Druck und Verlag von Johann Gört
Kronstadt, 1843