Siebenbürgen

Das Siebenbürger Wappen

Das Wappen wird durch einen roten Balken geteilt. Oben für Ungarn in Blau einen halben („wachsenden“) schwarzen Adler golden bewehrt und mit goldener Zunge,

begleitet von den Zeichen der Szekler, einer goldenen Sonne links oben und einem zunehmenden silbernen Mond rechts oben
(beide Gestirne weisen ein Gesicht auf. König Sigismund (1387–1437) verlieh den Széklern Sonne und Mond, der Landtag 1659 genehmigt diese Neuerung).

Unten für die Sachsen in Gold sieben rote Burgen oder Türme (4 : 3).
So hat jede der drei ständigen Nationen, Anteil am Siebenbürger Wappen

– der ungarische Adel,
– die als adlig angesehenen Szekler und
– die Sachsen als freie Bürger und Bauern.

Das Wappen geht auf ein Siegel des Fürsten Sigismund Bathory von 1590 zurück. Dieses Siegel entspricht beinahe der endgültigen Gestalt des Wappens ,wie es durch das Diplom der Kaiserin Maria Theresia von 1765,
das Siebenbürgen zum “ Großfürstentum“ erklärte, festgelegt wurde.

Geschichte der Deutschen in Rumänien

von Anneli Ute Gabanyi
In den vergangenen knapp sechzig Jahren, seit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, ist in Rumänien ein Kapitel deutscher Siedlungsgeschichte in seiner bisherigen Form zu Ende gegangen. Bei der Volkszählung des Jahres 1930 bekannten sich 745.421 gleich 4,1 Prozent insgesamt von 18.057.028 rumänischen Staatsbürgern zur deutschen Nationalität. Auf dem Territorium Rumäniens, das als Folge der Bestimmungen der nach dem Ersten Weltkrieg geschlossenen sogenannten Pariser Vorortverträge seine Ausdehnung mehr als verdoppelt hatte, lebten damals zwölf deutsche Siedlergruppen: Siebenbürger Sachsen, Banater und Sathmarer Schwaben, Bessarabiendeutsche, Buchenlanddeutsche, Dobrudschadeutsche, Landler, Durlacher, Deutschböhmen, Steyrer, Temeswarer, Zipser.
Sie unterschieden sich hinsichtlich ihrer Herkunftsgebiete, dem Zeitpunkt ihrer Einwanderung, ihrer Siedlungsgebiete und ihrer historischen Entwicklung.

Bei der letzten Volkszählung vom Januar 1992 wurden in Rumänien nur noch 119.646 Deutsche gezählt. Das entsprach 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung von damals 22.810.035. Die beiden zahlenmäßig wichtigsten noch in Rumänien verbliebenen Siedlergruppen umfassen, zu ungefähr gleichen Teilen, die Siebenbürger Sachsen, die im zentralrumänischen Hochland zwischen den West-, Ost- und Südkarpaten siedeln, und die Banater Schwaben in dem im Westen Rumäniens gelegenen Gebiet, das durch die Flüsse Donau, Theiss und Mieresch sowie durch das Karpatenbergland begrenzt wird. Zur Jahresmitte 1997 war der Anteil der Deutschen in Rumänien weiter gesunken. Ihre Zahl liegt Schätzungen zufolge bei 80.000-90.000 gleich 0,4 Prozent. Die Zahl der Deutschen aus Rumänien, die sich seit 1950 in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, lag zum Ende des Jahres 1997 bei rund 430.000, gleich 12 Prozent aller Vertriebenen und Aussiedler in diesem Zeitraum.

Die Deutschen in Rumänien – ein historischer Überblick

Die Niederlassung der Siebenbürger Sachsen, der ältesten deutschen Siedler auf dem Territorium des heutigen Rumänien, im „Lande jenseits der Wälder“ (terra ultrasilvana), erfolgte im 12. Jahrhundert im Zuge der deutschen Ostkolonisation. Die ersten „deutschen Gäste“, die in der Hermannstädter Provinz angesiedelt wurden, folgten dem Ruf des ungarischen Königs Geysa II (1141 – 1161) zum Schutz der Grenzen gegen Mongolen- und Tatareneinfälle und zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes. Durch Innenkolonisation und neue Siedlerzüge wurde der den deutschen Kolonisten zugewiesene „Königsboden“ besiedelt. Name und Urheimat der Siebenbürger Sachsen – die Bezeichnung „Sachsen (saxones)“ geht auf das mittelalterliche ungarische Kanzleideutsch zurück – konnten nicht eindeutig bestimmt werden. Es gilt als gesichert, daß „unsere getreuen deutschen Gastsiedler“, wie sie in der 1224 in der ersten erhaltenen Reichsverleihung durch den ungarischen König Andreas II., dem sogenannten „Goldenen Freibrief“, genannt wurden, aus dem linksrheinischen fränkischen Raum nach Osten gezogen sind. In dem „Andreanum“ sind der besondere Status und die Vorrechte der ersten deutschen Siedlergruppe fixiert, die danach auf fast den gesamten Siedlungsraum der Siebenbürger Sachsen ausgedehnt wurden.

Zu ihren wichtigsten Privilegien gehörten die freie Richter- und Pfarrerwahl, die Gerichtsbarkeit nach eigenem Gewohnheitsrecht, Zollfreiheit, freie Märkte etc. Im Gegenzug verpflichteten sich die Kolonisten – Bauern, Handwerker und Bergleute – dem König einen Jahreszins zu entrichten sowie Kriegsdienst zu leisten. Die zum Schutz ihrer Wohnstätten errichteten Wehrkirchen und Kirchenburgen prägen auch heute noch das siebenbürgisch-sächsische Siedlungsgebiet.

Als oberstes Verwaltungs- und Rechtsgremium fungierte seit 1486 die „Sächsische Nationsuniversität“. Zusammen mit dem seit 1583 geltenden Eigen-Landrecht bildete sie die Basis der spezifischen Form der siebenbürgisch-sächsischen Selbstverwaltung. Zur politischen Selbständigkeit gesellte sich im 16. Jahrhundert dank des geschlossenen Übertritts der Siebenbürger Sachsen zum lutherischen Glauben die Unabhängigkeit ihrer Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses. Seit 1568 herrschte in Siebenbürgen Religionsfreiheit. Volksschulen waren in Siebenbürgen bereits im 14. Jahrhundert belegt, zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatte fast jede siebenbürgisch-sächsische Gemeinde ihre Schule. 1541 wurde das erste Gymnasium gegründet, 1722 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Jahrhundertelang gelang es den Siebenbürger Sachsen allen Kriegswirren und politischen Verwerfungen zum Trotz, die Struktur ihres Gemeinwesens zu bewahren. Erst die 1867 erfolgte Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie brachte das Ende der Existenz der Siebenbürger Sachsen als gleichberechtigte ständische Nation in Siebenbürgen. Mit der Auflösung der Nationsuniversität verloren sie die politische Grundlage ihrer Autonomie.

Die Banater Schwaben kamen im 18. Jahrhundert im Zuge einer großangelegten Kolonisierungsaktion, nachdem das sogenannte Banat nach mehr als hundertfünfzigjähriger Türkenherrschaft im Jahre 1716 in eine Provinz des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation umgewandelt worden war. Um das verwüstete, menschenleere Sumpfgebiet wieder urbar zu machen und dort Gewerbe und Handel zu beleben, wurden Bauern, Handwerker, Berg- und Facharbeiter aus dem westlichen Grenzraum des deutschen Sprachraums als Kolonisten angesiedelt. In drei sogenannten „Schwabenzügen“ kamen die deutschen Siedler ins Banat. Ungefähr 15.000 bis 20.000 folgten dem Ruf Kaiser Karls VI. in den Jahren 1722 – 1726. Während der Regierungszeit Kaiserin Maria Theresias (1740 – 1780) wurden weitere 22.355 deutsche Siedler dort ansässig. Der Dritte Schwabenzug Kaiser Josefs II. (1780 – 1790) brachte nochmals etwa 30.000 Familien auf den kaiserlichen Kameraldomänen zur Ansiedlung.

Banater Schwaben sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ebensowenig „Schwaben“ wie die Siebenbürger Sachsen „Sachsen“ sind. Der Name geht auf die – im ungarischen Kanzleiidiom übliche – Bezeichnung für die neuzeitlichen deutschen Ansiedler zurück. Die Banater Schwaben stammen vorwiegend aus den linksrheinischen Gebieten Rheinpfalz, Rheinhessen, Trier, Lothringen sowie aus Franken, in geringerer Zahl auch aus Bayern, Schwaben und den österreichischen Alpenländern. Im Laufe der Zeit hat sich bei ihnen die rheinfränkisch-pfälzische Mundart durchgesetzt.

Den Siedlern, die hochentwickelte Agrar- und Handwerkstechniken mitbrachten, wurden mehrere Jahre Abgabenfreiheit sowie eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit zugestanden. Viele mußten sich erst aus der Erbuntertänigkeit in ihren Herkunftsgebieten loskaufen. Nach der 1778 erfolgten Eingliederung des Banats in den ungarischen Staatsverband gerieten die Schwaben unter Assimilationsdruck seitens der neuen Verwaltung. Anders als die Siebenbürger Sachsen konnten sie nicht auf gewachsene politische Strukturen und eine gefestigte Identität zurückgreifen. Dadurch wurden ihre politischen und geistigen Eliten ihrer Sprache und Tradition stärker entfremdet, als dies bei den Siebenbürger Sachsen nach 1867 der Fall war.

Gleichfalls im 18. Jahrhundert wurden im Nordwesten Rumäniens die sogenannten Sathmarer Schwaben von ungarischen Grundherren angesiedelt. Zur Zeit Kaiser Karls VI. und der Kaiserin Maria Theresia, wurden zudem Protestanten aus den österreichischen Erblanden, die sogenannten Landler, zwangsweise in drei auf siebenbürgisch-sächsischem Gebiet gelegene Gemeinden „umgesiedelt“, wo sie Brauchtum und Idiom beibehalten haben.

Die deutsche Minderheit in Großrumänien 1918 – 1944

Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie votierten Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben im Jahre 1919 für den Anschluß an das Königreich Rumänien. Der neue rumänische Staat machte nicht alle den Minderheiten gemachten Versprechungen der sogenannten „Karlsburger Beschlüsse“ vom 1.12.1918 wahr. Im Zuge der 1921 eingeleiteten rumänischen Agrarreform verloren die Sächsische Nationsuniversität und die Evangelische Kirche große Teile ihres Grundbesitzes. Der den Minderheiten zugesagte muttersprachliche Unterricht wurde durch die Einführung rumänisch-sprachiger Pflichtfächer reduziert, der Zugang nichtrumänischer Studenten zu den Universitäten erschwert. Versuche der rumänischen Regierung, den „numerus clausus valachicus“ auch in der Wirtschaft einzuführen, scheiterten am Einspruch des Völkerbundes. Dank der vergleichsweise demokratischen politischen Rahmenbedingungen – eine politische Vertretung im Parlament, eine freie Presse – war es der deutschen Minderheit jedoch möglich, ihre Rechte einzufordern und gegebenenfalls zu verteidigen.

Nach dem Ersten Weltkrieg gewannen analog zum Aufstieg autoritärer, nationalistischer Regime in Europa auch innerhalb der Rumäniendeutschen Anhänger nationalsozialistischer „Erneuerungsbewegungen“ Zustrom, doch erst das Einschwenken der rumänischen Außenpolitik auf die Linie der Achsenmächte eröffnete Berlin die Möglichkeit, die Politik der Rumäniendeutschen umfassend auf das Dritte Reich auszurichten. Am 20. November 1940 erließ die rumänische Regierung unter General Ion Antonescu ein Gesetz, welches der „Deutschen Volksgruppe in Rumänien“, der automatisch alle in Rumänien lebenden Deutschen zugerechnet wurden, den Status einer juristischen Person zuerkannte. Durch diese „einseitige politische Festlegung“ verband die Deutschen Rumäniens „auf Gedeih und Verderb mit dem Geschick des nationalsozialistischen Reiches, dessen Katastrophe daher auch ihr zum Verhängnis werden mußte.“

Der Anfang vom Ende: Krieg, Flucht, Verfolgung, Diskriminierung

Die vom nationalsozialistischen Regime in Hitlerdeutschland provozierte Katastrophe, die die deutsche Minderheit in Rumänien in Form von Zwangsaussiedlung, Krieg, Flucht und kollektiver Verfolgung erfaßte, bedeutete den Anfang vom Ende der Existenz der Deutschen in Rumänien.

· Im Anschluß an den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 wurden Deutsche aus den Gebieten Nordbukowina, Bessarabien und von Herña, die von Hitler in einem geheimen Zusatzprotokoll der sowjetischen Einflußsphäre zugesprochen worden waren, in das damalige Reichsgebiet überführt. Danach vereinbarte Berlin mit der rumänischen Führung auch die Umsiedlung der Deutschen aus der Südbukowina, der Dobrudscha und dem rumänischen Altreich – insgesamt 214.630 Personen. Mit dem Anschluß Nordsiebenbürgens an Ungarn aufgrund des sogenannten Zweiten Wiener Schiedsspruchs vom 30. 8.1940 wurden 70.000 Deutsche zu ungarischen Staatsangehörigen.

· Im Februar 1942 bzw. im Mai 1943 schloß Deutschland Abkommen mit Ungarn bzw. Rumänien, wonach die wehrfähigen Deutschen aus Nord- und Südsiebenbürgen zur Waffen-SS eingezogen wurden. Weitere Männer wurden in Einheiten der Wehrmacht, der Organisation Todt sowie in der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Rund 15 Prozent von ihnen fielen im Krieg. Von den Überlebenden konnten nur wenige Tausend nach Rumänien zurückkehren, wo sie verhaftet und zum Teil jahrelang in Gefangenschaft festgehalten wurden.

· Nach dem am 23. August 1944 vollzogenen Frontwechsel Rumäniens entstand für die auf rumänischem Staatsgebiet lebenden Deutschen eine völlig neue Lage von weitreichender, schicksalhafter Bedeutung. Allein die Deutschen aus dem ungarisch verwalteten Nordsiebenbürgen sowie aus Teilen des Banats konnten bis zum Jahresende 1944 evakuiert werden, viele flüchteten.
· Für die in Rumänien Zurückgebliebenen begannen Jahre der Entrechtung, Verschleppung und Diskriminierung, die ihren Willen, in den alten Siedlungsgebieten auszuharren, entscheidend geschwächt haben. Die von der Sowjetunion eingesetzten Behörden übten Rache an den Deutschen, denen sie eine Kollektivschuld an der „Teilnahme Rumäniens am antisowjetischen Krieg und der Besetzung Rumäniens durch Nazideutschland“ zuwiesen.

· Im Januar 1945 wurde die arbeitsfähige deutsche Bevölkerung Rumäniens – Männer zwischen 17 und 45 und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren – zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Diese Reparationsverschleppung war von den sowjetischen Besatzern organisiert worden. Rumänische Polizei- und Armeeangehörige wurden an der Durchführung der Aktion beteiligt, nachdem Proteste rumänischer Regierungsvertreter sowie des rumänischen Königs bei den Westallierten erfolglos geblieben waren. Ungefähr 15 Prozent der insgesamt 75.000 Deportierten kamen dabei ums Leben, viele der Heimkehrer wurden aus der Sowjetunion in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands entlassen, andere gelangten in die Westzone bzw. die Bundesrepublik Deutschland sowie nach Österreich.

· In den ersten Nachkriegsjahren wurde die deutsche Minderheit in Rumänien in besonderer Weise diskriminiert. Allein die Deutschen verloren alle politischen Rechte; das am 5.2.1945 erlassene Minderheitenstatut, das die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität postulierte, galt für sie nicht. Zwischen 1946 und 1950 besaßen die Rumäniendeutschen kein Wahlrecht. Durch das Agrarreformgesetz vom 23.3.1945 verloren sie ihren landwirtschaftlichen Grundbesitz sowie ihre Häuser mit lebendem und totem Inventar. Damit wurde den rumäniendeutschen Bauern – im Jahre 1945 machten sie noch 77 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung – ihre selbständige Lebensgrundlage entzogen. Im Jahre 1956 waren nur noch 22 Prozent der Deutschen in der Landwirtschaft tätig.

· Nach der Ausrufung der Volksrepublik am 31.12.1947 waren Deutsche ebenso wie die Mehrheitsbevölkerung und die anderen Minderheiten von den Maßnahmen im Zuge des „sozialistischen Aufbauprozesses“ betroffen. Mit dem Verstaatlichungsgesetz vom 11. Juni 1948 wurden alle privaten Industrie-, Bank und Gewerbebetriebe Rumäniens in Staatseigentum überführt, im August 1948 wurden die Schulen verstaatlicht – ein schwerer Schlag auch für die Kirchen der Deutschen.

· Die geistigen und politischen Eliten der Deutschen wurde nach 1948 ebenso wie die der Rumänien oder Ungarn in Gefängnisse gesperrt oder in Straf- und Arbeitslager verbannt. Im Juni 1951 kam es im Zuge der sowjetisch-jugoslawischen Kontroverse zu einer Umsiedlungsaktion im Banat, bei der auch knapp 10.000 Deutsche – in die südrumänische Tiefebene verschleppt wurden. 1952 wurden zahlreiche Städter, darunter auch Deutsche, aus mehreren großen Städten zwangsevakuiert.

Nach dem Tode Stalins trat in Rumänien auch für die deutsche Minderheit eine Wende zum Besseren ein. Die Zwangslager wurden bis 1964 aufgelöst, die innerhalb Rumäniens Deportierten und Evakuierten durften in ihre Wohnorte zurückkehren, ein Teil der enteigneten Häuser und Höfe an die Betroffenen zurückgegeben. Trotz der Rücknahme der einseitig diskriminierenden Maßnahmen war jedoch nicht zu übersehen, daß die Deutschen in Rumänien in ihrer Substanz schwer getroffen waren. Vieles von dem, was seit Kriegsbeginn geschehen war, ließ sich nicht mehr rückgängig machen: die Trennung zahlreicher Familien infolge Krieg, Flucht und Deportation, die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Deutschen in Stadt und Land, die soziale Deklassierung, die Zerstörung der gewachsenen dörflichen Gemeinschaften sowie der städtischen Mittelklasse, die Liquidierung eines Teils der rumäniendeutschen Eliten, der Verlust des ethno-kulturellen Identitätsgefühls, die zunehmende Isolierung vom deutschen Sprach- und Kulturraum. Die Rumäniendeutschen waren „vertrieben, jedoch im Vertreibungsland zurückgehalten“. Die legale Ausreise aus Rumänien bildete damals aber noch keine realistische Alternative, die Zusammenführung getrennter Familien war bis zum Beginn der 60er Jahre nur in Ausnahmefällen möglich.

Von der Familienzusammenführung zur Ausreise

In den ersten Jahren nach dem Machtantritt des neuen rumänischen Staats- und Parteichefs im Jahre 1965 machten die begrenzten Liberalisierungsmaßnahmen des Regimes auch vor den Rumäniendeutschen nicht halt. Im Jahre 1968 kam es zur Gründung eines sogenannten „Rat der Werktätigen deutscher Nationalität“. Es wurden neue deutsche Zeitungen und Zeitschriften ins Leben gerufen, ein Minderheitenverlag gegründet, deutsche Fernsehsendungen eingeführt, der landeskundlichen Forschung etwas mehr Spielraum gewährt. Die Minderung des innenpolitischen Drucks und die zeitweilige Liberalisierung fand jedoch unter den Deutschen nicht das vom Regime erwünschte positive Echo. Nach der 1967 erfolgten Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Bonn und Bukarest trat für die Rumäniendeutschen das Ziel der Ausreise in den Vordergrund. Diskriminierungen und Sanktionen entmutigten sie nicht, vielmehr bestärkten sie die Deutschen in ihrem Wunsch, Rumänien zu verlassen. Sie setzten auf die Fürsprache der Bundesregierung und auf die Bereitschaft der rumänischen Führung, humanitäre Fragen wie die Zusammenführung getrennter Familien im Einklang mit den bei der Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte von 1975 eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu lösen. Die deutsche Bundesregierung hatte unter wechselnden Regierungen konsequent an ihrem doppelten Fürsorgeprinzip – Hilfe für die Bleibenden und zugleich Unterstützung für die Ausreisewilligen – festgehalten. Nach der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen stieg die Zahl deutscher Aussiedler aus Rumänien rasant an – von ungefähr 900 pro Jahr im Zeitraum 1950 – 1967 auf durchschnittlich 3.400 jährlich zwischen 1968 und 1971. Zwischen 1973 und 1977, als das Verfahren bereits in einigermaßen geregelten Bahnen verlief, erreichten die Aussiedlerzahlen durchschnittlich 7.200 Personen pro Jahr an. Anläßlich seines Rumänienbesuchs traf Bundeskanzler Helmut Schmidt mit Rumäniens Staats- und Parteichef Nicolae Ceauåescu eine Vereinbarung, wonach Rumänien sich verpflichtete, jährlich zwischen 12.000 und 16.000 Deutschen die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten. Im Gegenzug sagte der Bundeskanzler die Zahlung eines Pauschalbetrags pro Aussiedler zu. Dieser Betrag stieg von 5.000 DM im Jahre 1978 auf 7.800 DM zum Zeitpunkt der Wende. Seit Beginn der achtziger Jahre verschlechterte sich die Lage der deutschen Minderheit in Rumänien in erheblichem Maße. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise im Lande sank der Lebensstandard der gesamten Bevölkerung auf das niedrigste Niveau nach Kriegsende. Seitdem die rumänische Führung den Nationalismus der Mehrheitsbevölkerung zur Staatsideologie erhoben hatte, wuchs der Assimilationsdruck auf die Minderheiten. Der Gebrauch der Muttersprache in der Öffentlichkeit wurde eingeschränkt, viele der begrenzten Liberalisierungsmaßnahmen der 60er Jahre im kulturellen und schulischen Bereich zurückgenommen. Die wachsenden Aussiedlerzahlen hatten einen verhängnisvollen Rückkoppelungseffekt zur Folge, der Prozeß entfaltete eine fatale Eigendynamik: Die örtlichen Gemeinschaften zerfielen, sinkende Lehrer- und Schülerzahlen an den deutschen Schulen führten zu einem verschlechterten Unterrichts- und Bildungsangebot auch für jene Rumäniendeutschen, die noch nicht zur Ausreise entschlossen waren. Als die Bürger Rumäniens nach dem Zusammenbruch des Kommunismus die Freiheit zum Verlassen des Landes erlangten, verließen innerhalb von sechs Monaten 111.150 Deutsche Rumänien.

Chancen und Risiken des Verbleibs in Rumänien

Wie ist es zu erklären, daß so viele von ihnen den „ungewissen Neubeginn“ in der Bundesrepublik Deutschland dem „noch ungewisseren Neubeginn in der Heimat vorzogen“?

· An erster Stelle stand zweifellos der lange vor der Revolution von 1989 gefaßte Entschluß von über 80 Prozent der Deutschen, Rumänien zu verlassen. Sie waren nicht bereit, ihre Entscheidung zu überdenken und verließen „fluchtartig, in Panik das Land „. Mißtrauen und mangelndes Vertrauen in die gesicherte Rechtslage in Rumänien prägte das Bewußtsein auch jener Rumäniendeutschen, die ihren Ausreisewunsch hinausschieben mußten, und dies, obwohl in der am 21. November 1991 verabschiedeten neue rumänischen Verfassung die Gleichheit aller Bürger und das Recht der nationalen Minderheiten auf die „Bewahrung, Entwicklung und Äußerung ihrer ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität“ verankert wurde. Zudem garantiert die Verfassung allen Parteien und Organisationen der nationalen Minderheiten, die bei den Wahlen nicht die für einen Parlamentssitz erforderlichen Stimmen erzielen konnten, de jure je einen Abgeordnetensitz.

· Nach ihrem Machtantritt im Dezember 1989 hatte es die neue rumänische Führung nicht an Sympathieerklärungen und beschwörenden Appellen an die Adresse der schwindenden deutschen Minderheit fehlen lassen. Die Deutschen kamen ebenso wie das rumänische Mehrheitsvolk in den Genuß der neu gewährten Presse- und Versammlungsfreiheit. Den 1945 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportierten Deutschen wurden Entschädigungen gewährt. Das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) konnte sich als echte Interessenvertretung der Rumäniendeutschen etablieren. Es gelang bei den bisher abgehaltenen Parlamentswahlen, einen Abgeordneten ins das Abgeordnetenhaus zu entsenden.

· Die aus den Parlamentswahlen vom November 1996 hervorgegangene Koalitionsregierung aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen, an der auch die Vertretung der ungarischen Minderheit beteiligt ist, setzte in der Geschichte Rumäniens qualitativ neue Standards. Der rumänische Außenminister entschuldigte sich öffentlich für die in kommunistischer Zeit zu Lasten der Deutschen begangenen Verbrechen. Erstmals nimmt ein Vertreter der deutschen Minderheit das Amt eines Staatssekretärs in dem unmittelbar beim Amt des Premierministers angesiedelten Minderheitendepartement wahr. Es wurde ein interministerieller Rat zum Schutz der Minderheiten gegründet; ein Minderheitenrat vertritt die Interessen der nichtpolitischen Minderheitenorganisationen. Seit 1989 wurden wichtige Entscheidungen zugunsten der Minderheiten und insbesondere der (zwischen 1948 und 1955 einseitig diskriminierten) Deutschen getroffen: Die Entschädigungen für die Deportierten wurden erhöht, ihre Rechte ausgeweitet; die spezielle Diskriminierung der Deutschen bei der Bodenreform von 1945 wurde bei der Novellierung des 1991 erlassenen Bodengesetzes berücksichtigt; in Ortschaften mit mehr als 20 Prozent Minderheitenbevölkerung wurde der Gebrauch der Muttersprache vorgeschrieben, auch wurden dort Ortsschilder in der Sprache der Minderheiten wurde verfügt; die deutsche Minderheit erhielt im Vorgriff auf die endgültige Lösung der Restitutionsfrage drei Gebäude zurück.

· In der Praxis herrscht jedoch noch immer ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Jene Deutschen, die im Vertrauen auf eine liberalere Wirtschaftsgesetzgebung in Siebenbürgen einen Neuanfang wagen wollen, haben nicht selten mit Behördenwillkür und Korruption zu kämpfen. Die marktwirtschaftlichen Reformen schreiten langsamer voran als erwartet, die Wirtschaft stagniert, westliche Investitionen fließen zäh. Die sozialen Härten des Tranformationsprozesses, steigende Kriminalitätsziffern und nationalistische Ausschreitungen tun ein übriges.

Bundesregierung für Stabilisierung der Deutschen in Rumänien.

Vordringliches Ziel der Politik der Bundesrepublik Deutschland nach der Wende ist die Stabilisierung der deutschen Minderheit in Rumänien. Der Weg dazu führt über die Verbesserung der diplomatischen Rahmenbedingungen in den bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Rumänien sowie über ein weitverzweigtes Netz vielfältiger materieller Hilfeleistungen. So wurden aufgrund der am 21.4.1992 erfolgten Unterzeichnung des Vertrags über Freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen für das künftige Überleben der deutschen Minderheit in Rumänien verbessert. In Zusammenarbeit mit der rumänischen Regierung wurden Programme verabschiedet, die es ermöglichen sollen, den Bestand der deutschen Minderheit zu sichern und sie bei der Neugestaltung ihres gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Förderprogramme im Bereich der Landwirtschaft und zur Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben sollen Unternehmern Starthilfen gewähren. Es wurden medizinische und soziale Hilfsprogramme eingeleitet, Maßnahmen zur Ausbildungsförderung und zur Sicherung des kulturellen Erbes etc. in Angriff genommen. Allein in den ersten fünf Jahren nach der Wende betrug die von der Bundesregierung geleisteten Hilfen für die deutsche Minderheit in Rumänien 122 Millionen DM.

Die noch in Rumänien verbliebenen Deutschen und ihre politischen Vertreter haben zudem auch eigene Vorstellungen von den Rahmenbedingungen, die ihre Fortexistenz in Rumänien zudem positiv beeinflussen könnten. Hierzu gehören die Stabilisierung des sicherheitspolitischen Umfeldes Rumäniens, eine größere Freizügigkeit in Schengen-Europa, verbesserte Arbeitsmöglichkeiten für Rumäniendeutsche in der Bundesrepublik Deutschland sowie ein breiteres Angebot an Studienmöglichkeiten für rumäniendeutsche Studenten an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Wiederholt wurde der Wunsch nach gesetzlichen Maßnahmen seitens der Bundesregierung geäußert, die es potentiellen deutschen Rückkehrern nach Rumänien gestatten würden, ihre deutsche Rente auf Dauer zu behalten, wenn sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die rumänische wieder annähmen.

Fortbestand unter gewandelten Bedingungen

Die Gemeinschaft der Deutschen ist nicht nur infolge der Auswanderung geschrumpft, sondern auch durch die natürliche Bevölkerungsbewegung. Nach dem Dezember 1989 waren vor allem die Jungen massiv ausgewandert. Entsprechend hoch ist das Durchschnittsalter der noch Verbliebenen, die Sterbeziffern betragen das Dreifache der Geburtenziffern.

Die Gründe, die Rumäniendeutsche zum Verzicht auf die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland bewegen, sind unterschiedlicher Art. Einige bleiben, weil sie sich in ihrer Eigenschaft als Pfarrer, Lehrer, Schriftsteller oder Wissenschaftler moralisch zum Bleiben verpflichtet sehen. Andere harren aus, weil sie Angehörige, die nicht mehr ausreisen wollen oder können, nicht im Stich lassen wollten. In Kreisen der Evangelischen Kirche in Siebenbürgen geht man davon aus, daß es sich bei den Siebenbürgern, die nicht auswandern werden, vornehmlich um „Alte und Behinderte, also sozial und physisch Schwache“ handelt. Zur Kategorie jener, die ihre Ausreise herauszögern, gehören auch Vertreter der mittleren Altersgeneration, die nicht bereit sind oder sich nicht in der Lage fühlen, in der Bundesrepublik einen beruflichen Neuanfang zu wagen. Doch auch viele der zum Bleiben Entschlossenen haben, sofern dies möglich war, vorsorglich einen Antrag auf Einreise in die Bundesrepublik gestellt.

Zu einer relevanten Rückwanderungsbewegung ist es seit 1989 nicht gekommen. Zwischen 1947 und 1957 meldeten sich bei der einschlägigen Interessengemeinschaft „Arche Noah“ in Hermannstadt nur 63 Interessenten, zu 75 Prozent Personen im Alter zwischen 30 und 60 Jahren, die nach der Wende in die Bundesrepublik ausgesiedelt waren und dort den beruflichen und sozialen Anschluß nicht gefunden hatten.

Entscheidend für den Fortbestand der deutschen Minderheit wird letztlich die Fähigkeit der Rumäniendeutschen sein, ihre Identität zu wahren und sie in einem Europa der Vaterländer und der Regionen neu zu definieren. auch die Institutionen der Rumäniendeutschen müssen sich der Lage nach dem Massenexodus der 90er Jahre den neuen politischen Rahmenbedingungen anpassen. Dies gilt auch und nicht zuletzt für die traditionellen institutionellen Grundpfeiler der Minderheitenexistenz der Deutschen in Rumänien. Als ein Symbol dieses neuen Zusammenlebens mag man die traditionellen „Nachbarschaften“ der Siebenbürger Sachsen und Landler ansehen, die sich mancherorts – beispielsweise in dem Dorfe Großau (Cristian) – zu Formen des gemeinschaftlichen, multiethnischen Zusammenlebens gewandelt haben.

Die Lage der deutschen Schulen in Rumänien hat sich seit dem Dezember 1989 grundlegend gewandelt. Inzwischen sind sie zu „Begegnungsschulen“ für Kinder deutscher, rumänischer und ungarischer Herkunft und damit längst zu einer Mischform zwischen fremd- und muttersprachlicher Schule geworden. Zur Zeit gehören über 90 Prozent der Schüler an deutschen Schulen nicht der deutschen Minderheit an. Gefahr für den Fortbestand deutscher Kindergärten und Schulklassen geht primär von dem endemischen Mangel an deutschen Lehrkräften aus.
Auch die Kirchen – die Evangelische Kirche (A.B.) für die Siebenbürger Sachsen und die Katholische Kirche für die Banater und Sathmarer Schwaben – müssen sich neuen Herausforderungen stellen und neuen Aufgaben zuwenden. Sie wollen „denen helfen, die bleiben müssen und denen, die bleiben wollen, daß sie hier unter menschenwürdigen Verhältnissen leben können.“ Gläubige und Pfarrer der Evangelischen Kirche (A.B.) müssen von der bisher geltenden Vorstellung einer ethnisch und sprachlich deutschen Kirche Abschied nehmen. Aufbau und Organisation müssen den Bedingungen einer „Diasporakirche“ angepaßt werden. Es gelte, so ihr Bischof Christoph Klein, sich auf die traditionelle Rolle der „Volkskirche“ im Sinne einer „Kirche für das Volk“ zu besinnen, die „seit jeher Motor des wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens der Siebenbürger Sachsen“ gespielt habe. Evangelische und katholische Geistliche schalteten sich aktiv in den Prozeß der praktischen Umsetzung des Bodengesetzes ein und wirkten an der Gründung und dem Ausbau landwirtschaftlicher Genossenschaftsvereine mit.

Angesichts der durch die Aussiedlung entstandenen Alters- und Sozialstrukturen der Deutschen tritt die kirchliche Diakonie zunehmend in den Vordergrund. Zu den wichtigen neuen Funktionen der gehört die Sicherung wertvollen Kulturguts und der Kirchenarchive. Aufgelassene Kirchen werden anderen Konfessionen überlassen, leerstehende Pfarrhäuser in Begegnungszentren umfunktioniert. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Abhaltung des – nach der Wende an den Schulen zugelassenen – Religionsunterrichts.

Sinkende Akzeptanz in der Bundesrepublik Deutschland

Im Januar 1990, wenige Wochen nach dem Sturz Ceauåescus, hatte der damalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher in Siebenbürgen erklärt, die Rumäniendeutschen müssten nicht befürchten, daß die Bundesrepublik angesichts der neuen Lage ihre Tore für aussiedlungswillige Deutsche aus Rumänien schließen werde. Ihre Furcht davor, daß das nunmehr geöffnete Tor in die Bundesrepublik Deutschland von innen her wieder geschlossen werden könnte, war jedoch stärker. Innerhalb eines halben Jahres entschlossen sich über 100.000 von ihnen zur Ausreise „für alle Fälle“.

Die Bundesregierung sah sich bald gezwungen, Dämme gegen die neue Ausreiseflut der Deutschen aus den ehemals kommunistischen Ländern zu errichten. Seit Mitte des Jahres 1990 wurde eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen beschlossen mit dem Ziel, die Einreise dieser Personengruppe in die Bundesrepublik zahlenmäßig zu beschränken. So wurden die Aufnahmebestimmungen für Aussiedler verschärft, ihre Freizügigkeit auf dem Territorium der Bundesrepublik befristet eingeschränkt, Eingliederungshilfen und Renten gekürzt. Diese Maßnahmen haben nicht nur unter den in Rumänien verbliebenen Deutschen, sondern auch unter den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden deutschen Aussiedlern aus Rumänien Besorgnis und Enttäuschung hervorgerufen. Von einer „neuerlichen Enteignung“ und von Behandlung der Aussiedler als „Deutsche zweiter Klasse“ ist die Rede. Landsmannschaftliche Vertreter der Rumäniendeutschen werfen der Bundesregierung eine unangemessene Benachteiligung der Spätaussiedler aus dem südosteuropäischen Raum vor. Sie fordern die politisch Verantwortlichen auf, ihrer Schutz- und Obhutspflicht gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes nachzukommen, die Aussiedlung der noch in Rumänien verbliebenen Landsleute unter den gleichen Bedingungen wie in der Vergangenheit zu gewährleisten und die Landsmannschaft bei ihrem verfassungsrechtlichen Vorgehen gegen benachteiligende Gesetze wie das Fremdrentengesetz zu unterstützen.

Anneli Ute Gabanyi
(Quelle: Informationen zur politischen Bildung, Heft 267 „Aussiedler“)

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